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  1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH oder Ges.m.b.H. u. ä.) steht für: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Liechtenstein) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz)

  3. Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

  4. en.wikipedia.org › wiki › GmbHGmbH - Wikipedia

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (German: [ɡəˈzɛlʃaft mɪt bəˌʃʁɛŋktɐ ˈhaftʊŋ]), literally 'company with limited liability' (abbreviated as GmbH [ɡeːʔɛmbeːˈhaː] in Germany, Switzerland and Liechtenstein, and as Ges.m.b.H. in Austria), is a type of legal entity in German-speaking countries.

    • Gründung. Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die Abrede der Gründer, gemeinsam eine GmbH zu errichten. In diesem Stadium – vor Beurkundung des Gesellschaftsvertrags –spricht man von einer „Vorgründungsgesellschaft“ in Form einer Personengesellschaft (GbR oder oHG).
    • Eigenkapital und -aufbringung. Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, das die Gesellschafter - nach Wahl auch durch Sacheinlagen - in die Gesellschaft einbringen.
    • Organe der GmbH. Die GmbH hat mindestens zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen.
    • Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile. Der GmbH Gesellschaftsanteil ist abtretbar. Sowohl die Abtretung als auch die Verpflichtung hierzu bedürfen der notariellen Beurkundung.
  5. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB : Inhaltsübersicht : Abschnitt 1 : Errichtung der Gesellschaft § 1 Zweck; Gründerzahl § 2 Form des Gesellschaftsvertrags § 3 Inhalt ...

  6. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.