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  1. 29. Dez. 2022 · Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.

  2. 1. Jan. 2023 · Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.

  3. Die Vorschriften des geltenden Vormundschaftsrechts zur Vermögenssorge, zu Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz (§ 1877 BGB 2023) und zur Vergütung (§ 1876 BGB 2023) werden ins Betreuungsrecht eingeordnet und – soweit erforderlich – an das Betreuungsrecht angepasst.

  4. 26. Okt. 2023 · Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Die Reform greift tief in das BGB, auch in das Familienrecht, ein und verändert viele bisher bekannte Strukturen sowie rechtliche Lösungen.

  5. Reformgesetzes am 1. Januar 2023 maßgeblich gestärkt, die Wünsche betreuter Menschen in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns gestellt. Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechung an-stehender Entscheidungen ein Bild davon machen, wel-che Wünsche und Vorstellungen die betreute Person hat und was sie nicht ...

  6. 19. Mai 2022 · Der Gesetzentwurf enthält Änderungen, die sich laut Bundesregierung aus dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die im vergangenen Jahr beschlossene Reform, die unter anderem das neue Betreuungsorganisationsgesetz beinhaltet, tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

  7. Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 216. Sitzung am 5. März 2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbrau-cherschutz – Drucksache 19/27287 – den von der Bundesregierung eingebrachten.