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  1. Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Höhere Gewalt kann zum Beispiel vorliegen bei ...

  2. B. "Höhere Gewalt" – Klauseln im Einzelnen Rz. 1164. Im Falle höherer Gewalt scheidet eine Haftung in der Regel aus. Dies spricht daher zunächst dafür, Klauseln, die den Verwender im Falle von höherer Gewalt von Lieferpflichten oder einer Schadensersatzhaftung freistellen, als wirksam anzusehen, da sie nur die gesetzliche Wertung wiedergeben und damit kontrollfrei gemäß § 307 Abs. 3 ...

  3. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › Höhere_GewaltHöhere Gewalt – Staatslexikon

    Höhere Gewalt. Der h.n G. kommen im modernen Recht verschiedene Bedeutungen und dementsprechend auch verschiedene Bedeutungsinhalte zu. Sie dient zum einen als Begrenzung verschuldensunabhängiger Haftung, zum anderen als Kündigungsgrund und nicht zuletzt als Grund für die Hemmung eines Fristablaufs. 1.

  4. Höhere Gewalt führt nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen, Aufwendungsersatz oder der Möglichkeit den Vertrag einseitig mit der Berufung auf höhere Gewalt zu beenden. Liegt ein Fall höherer Gewalt vor, so werden in der Regel als Rechtsfolge die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit werden.

  5. 26. Okt. 2020 · Beispiel: Unruhen in einem Urlaubsland. Fälle der „Höheren Gewalt“ sind zB. Unruhen, Revolutionen und Naturkatastrophen wie Erdbeben, Vulkanausbrüche,Tsunamis,etc. Im Folgenden werden die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen bei Vorliegen „Höherer Gewalt“ auf ein bestehendes Vertragsverhältnis aufgezeigt.

  6. Höhere Gewalt“ als Störquelle in Vertragsverhältnissen: Höhere Gewalt: Fazit und Ausblick. Die aktuellen Ereignisse machen es sinnvoll, besonders in Verträgen, die längere Zeitspannen umfassen, spezielle Klauseln über höhere Gewalt/Force Majeure aufzunehmen und diese regelmäßig zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Der deutsche ...

  7. Die Rechtsfolgen eines Wegfalls der Geschäfts­grundlage sind, ähnlich wie im Fall Höherer Gewalt, die mögliche Vertrags­­auflösung oder -anpassung. Der Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) in China und insbesondere dessen Intensität und schnelle Verbreitung hat zu weitreichenden staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus geführt.