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  1. Strafprozeßordnung (StPO) Verfahren im ersten Rechtszug. Hauptverhandlung. § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Öffentlichkeit und Sitzungspolizei. § 172 Nr. 4. Strafprozeßordnung § 58a - (1) 1 Die Vernehmung eines Zeugen kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden. 2 Sie soll nach ...

  2. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft. (1) 1 Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. 2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des sechsten und siebenten Abschnitts des ...

  3. einen Tag vor der Ausstrahlung täglich im "TV-Planer" für alle ausgewählten Serien und Filme wöchentlich im Newsletter mit allen Serienstarts der Woche (Äderung/Löschung ist jederzeit unter ...

  4. Vernehmung der Zeugen ist ein deutscher Kriminalfilm der DEFA von Gunther Scholz aus dem Jahr 1987. Der Film basiert auf der Erzählung Die Vernehmung der Zeugen der Magdeburger Schriftstellerin Inge Meyer. Diese wiederum griff einen Schülermord aus dem Jahre 1974 im Dorf Parey an der Elbe auf.

  5. So etwas sollte es einfach nicht geben. Für eine Krimiautorin ist dies natürlich passender Stoff, auf deren Erzählung der Film basiert. Kein reißerischer Film, aber auch kein Film der Langeweile aufkommen lässt, teils etwas Spannung erzeugt und zudem das DDR- und Landleben beschreibt. Vernehmung der Zeugen (1987)

  6. Auf diese Alternative sollte der Bevollmächtigte grundsätzlich hinweisen, [180] da in der Praxis die schriftliche Beantwortung der Beweisfrage durch den Zeugen schneller zu bewerkstelligen sein wird als die Vernehmung des Zeugen in einem Beweistermin vor dem beauftragten Richter. Auch erspart der Bevollmächtigte so einen – nicht gesondert vergüteten – Beweisaufnahmetermin, wenn sich ...

  7. Vernehmung Definition und ihre Bedeutung im Strafrecht. Die Vernehmung bezeichnet im Strafrecht die Befragung einer Person durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Dabei kann es sich um den Beschuldigten, Zeugen oder auch Sachverständige handeln. Ziel ist es, mehr über den Sachverhalt oder über den Beschuldigten zu erfahren.