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  1. Die Reichsritter waren zwar reichsunmittelbar, jedoch nicht als Stände auf dem Reichstag vertreten; sie versuchten mehrfach vergeblich, für sich wenigstens eine korporative Reichsstandschaft zu erlangen. Geschäftsgang auf dem Reichstag. Für einen Reichsschluss war die Zustimmung aller drei Kollegien erforderlich.

  2. Alle Fälle für das Substantiv „Stand“ auf einen Blick Übersichtliche Aufbereitung der Deklination von „Stand“ in Tabellenform Flexionstabellen von Duden

  3. Volksmehr ( französisch majorité du peuple, italienisch maggioranza del popolo, rätoromanisch maioritad dal pievel) und Ständemehr (französisch majorité des cantons, italienisch maggioranza dei Cantoni, rätoromanisch maioritad dals chantuns) sind Begriffe aus dem schweizerischen Bundesstaatsrecht. Zur Annahme einer Abstimmungsvorlage ...

  4. Stände. S. sind soziale Großgruppen, wie sie etwa für geschlossene, streng hierarchisch gegliederte (mittelalterliche oder feudalistische) Gesellschaft en kennzeichnend sind. Mit der Geburt in einen bestimmten Stand sind die Rechte und Pflichten, sozialen, beruflichen etc. Möglichkeiten des Individuums festgelegt, soziale (Aufstiegs ...

  5. Als Generalstände ( französisch États généraux) bezeichnet man in Frankreich die erstmals 1302 von König Philipp IV. einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände (siehe auch: Pierre Flote ). Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand (Tiers État). Jeder dieser Stände verfügte über ca. 300 Abgesandte.

  6. Die Stände waren ein Begriff, der noch aus dem Mittelalter stammte. Durch die Stände wurde die Gesellschaft in verschiedene Klassen aufgeteilt. Klerus - der erste Stand. So gehörte der Klerus zum ersten Stand. Dazu zählten Bischöfe, Pfarrer, Mönche und Äbte. Ihr Oberhaupt war der Papst in Rom. Dieser Stand hatte sich um das so genannte ...

  7. 19. Juni 2018 · Feudalismus. Der Feudalismus war die im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit vorherrschende Wirtschaftsordnung und eng mit der Ständegesellschaft verbunden. In dem Feudalsystem gab es zwischen Lehnsherrn und Vasallen ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Lehnsherr war einerseits der König gegenüber dem untergeordneten Vasall – dem ...