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  1. Vorschlag Tagesordnung und Zeitplan LVV 2022. DIE LINKE.NRW. 29. Januar - Stadthalle Mülheim, Theodor – Heuss – Platz 1. Einwahl ab 09.30 Uhr möglich. 1. Begrüßung 10.00 Uhr. 2. Technische Hinweise 10.05 Uhr.

  2. DIE LINKE in NRW: Reisekostenregelung. Diese Reisekostenregelung (RK) gilt für. Mitglieder der Partei, die im Auftrag des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. NRW tätig werden. Mitglieder von Satzungsgremien, die auf Einladung des Landesvorstandes an Sitzungen dieser Gremien teilnehmen.

  3. DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen. Alt-Pempelfort 15 40211 Düsseldorf. Telefon: 0211/700 600 00 Telefax: 0211/700 600 19. Mail lgs(at)dielinke-nrw.de . Kontaktformular. Bankverbindung Bankverbindung für Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, usw.: Sparka ...

  4. DIE LINKE verlangt eine Politik, die soziale und kulturelle Bildungsprivilegien überwindet und die Lage der ärmeren Bevölkerungsgruppen verbessert. Sie setzt sich für den Ausbau demokratischer Rechte ein, wehrt sich gegen den Überwachungsstaat und weitere Beschneidungen der Bürgerrechte.“ Ich unterstütze diese Formulierungen ...

  5. 30. Nov. 2010 · DIE LINKE, Landessatzung NRW, Stand: 30.11.2010 als PDF-Datei. Teil 1: Präambel und § 1. Teil 2: Die Basis der Partei. Teil 3: Die Gliederung der Partei. Teil 4: Organe der Landespartei. Teil 5: Die Finanzen der Partei. Teil 6: Die allgemeinen Verfahrensregeln der Partei. Teil 7: Schlussbestimmungen.

  6. Das Protokoll muss alle ergänzenden Versammlungsbeschlüsse zu dieser Wahlordnung und alle Wahlergebnisse enthalten. Es ist durch die Wahlleiterin bzw. den Wahlleiter und zwei weitere Mitglieder der Wahlkommission zu unterzeichnen. Die Wahlunterlagen (Wahlprotokoll, Stimmzettel, Zählzettel, Wahllisten usw.) sind für die Dauer der Wahlperiode ...

  7. Grundlage für die Finanzarbeit des Landesverbandes NRW der Partei DIE LINKE. sind die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Parteiengesetz, das Bürgerlich Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch sowie die Bundes- und Landessatzung, die Bundesfinanzordnung und die Beschlüsse der Parteitage und der Vorstände der Partei auf Bundes- und Landesebene.