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  1. Ackerbauliche Fördermaßnahmen in FAKT. Zu Beginn der Förderperiode 2014-2020 wurde Andreas Weigand über das örtliche Landwirtschaftsamt auf das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und seine vielfältigen Teilmaßnahmen aufmerksam. Landwirte verpflichten sich bei Beantragung dieser Förderung diese für 5 Jahre ...

  2. FAKT II bietet ab 2023 eine Vielzahl von neuen Maßnahmen und weiterentwickelten, bewährten Maßnahmen mit - gegenüber der derzeitigen Förderung - teilweise höheren Ausgleichssätzen an. Im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland sollen ab 2023 in FAKT II die nachfolgend dargestellten flächenbezogenen und tierbezogenen Maßnahmen angeboten werden.

  3. ltz.landwirtschaft-bw.de › site › pbs-bw-mlrltz.landwirtschaft-bw.de

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  4. Informationen zum GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023-2027) 1. Direktzahlungen und Ausgleichsleistungen für landw. Betriebe. 2. Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen. 3. Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums. 4.

  5. 1. Apr. 2022 · Bis 2022 bietet das FAKT dafür noch 75 Euro/ha. Interessierte Ackerbauern können darauf hoffen, dass aufgrund der zu erwartenden geringen Teilnahme der Betrag schon im darauffolgenden Jahr angehoben wird. FAKT II. Das Land will die Fünfjahresverpflichtungen des FAKT II klar trennen von den einjährigen Maßnahmen der Ökoregelungen. Einige ...

  6. Infodienst - Förderung - FAKT Vorantrag. Sie sind hier: FAKT Vorantrag.

  7. Erweiterte Konditionalität. Die Basis dessen bildet die sogenannte "Erweiterte Konditionalität". Sie bestimmt die Grundregeln für Landwirtinnen und Landwirte, die Zahlungen/ Förderungen aus der ersten ODER zweiten Säule erhalten wollen. Sie umfasst neun Standards zur Erhaltung von Flächen in einem " g uten l andwirtschaftlichen und ö ...