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  1. In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (z. B. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen. Der Katastrophenschutz ist in erster Linie Ländersache und liegt im ...

  2. Gemeinsamer Ausschuss. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsätzlich strikt subsidiär. [1] Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat ...

  3. Beschriftung des Museumseingangs. Logo des Museums. Der Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes (AdVB) im Krisen- und Verteidigungsfall zur Wahrung von deren Funktionstüchtigkeit, umgangssprachlich kurz als Regierungsbunker bezeichnet, war eine 17,3 Kilometer lange Bunkeranlage rund 25 Kilometer südlich von Bonn im Tal der Ahr zwischen ...

  4. Das Bundesministerium der Verteidigung ( BMVg, [2] bis 1972 BMVtg [3] [4]) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland . Das Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Es ist höchste militärische Kommandobehörde für die ...

  5. Bündnisfall. Der Bündnisfall ( lat. Casus Foederis – casus: der Fall, foedus: das Bündnis) ist in der diplomatischen Sprache eine Lage, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt, bzw. einen Krieg ...

  6. Die Reserve der Bundeswehr umfasst die personellen, organisatorischen, materiellen und infrastrukturellen Maßnahmen, die einen Aufwuchs ermöglichen. Reservisten sind in Deutschland alle früheren Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben (diese sind auch „Veteranen“), sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer ...

  7. Zivile Dienstpflicht. Als zivile Dienstpflicht, auch als allgemeine Dienstpflicht oder öffentliche Dienstleistungspflicht bezeichnet, wird die Verpflichtung von Zivilpersonen bezeichnet, für den Staat oder im Auftrag des Staates bestimmte Arbeiten zu leisten, die nicht unter das Verbot der Zwangsarbeit fallen und nicht beim Militär im Rahmen ...