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  1. Begabungsförderung. Die Leibnizschule gehört seit 2002 zu den niedersächsischen Schulen, die – unterstützt durch einen Schulverbund und gefördert und beraten durch das Kultusministerium – die Förderung von besonders begabten und hochbegabten Kindern in ihrem pädagogischen Ansatz berücksichtigt. Dazu haben wir ein Konzept (bitte ...

  2. Die Leibnizschule Hannover war seit ihrer Gründung anno 1874 bis zum Zweiten Weltkrieg in der Celler Heerstraße (der heutigen Einkaufspromenade "Lister Meile") ansässig. Ein verheerender Bombenangriff auf Hannover in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 1943 zerstörte auch dieses Gebäude (wie übrigens aus das Leibnizhaus) nahezu ...

  3. Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.

  4. Leibnizforum. Das Leibnizforum ist der Förderverein der Leibnizschule. Es wurde 1994 gegründet und ist ein als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein ( Satzung Leibnizforum e.V. ). Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zinserträge zweier kleiner Stiftungen. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich ...

  5. Inklusion. Inklusion an der Leibnizschule. Inklusion wird an der Leibnizschule in unterschiedlichen Formen gelebt. Bei uns werden Schüler*innen mit den verschiedensten Unterstützungsbedarfen zielgleich (z. B. körperlich und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung) oder zieldifferent (geistige Entwicklung) unterrichtet.

  6. Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.

  7. Den Schüler*innen der Jahrgänge 11-13 ist die Nutzung digitaler Endgeräte während der Pausen ausschließlich im Oberstufenraum sowie im Eingangsbereich an der Röntgenstraße und in den Gängen des 3. Stocks des B- und C-Traktes erlaubt. Diese Regelung gilt auch für die Zeit vor der ersten Stunde.

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