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  1. Historische Rechtsschule. Die Historische Rechtsschule (auch: geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft) ist eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Begründet wurde sie 1814/15 von Friedrich Carl von Savigny, der dazu eine schulbildende Programmschrift verfasst hatte und den Berliner ...

  2. Hanbaliten heute. Die Hanbaliten sind die kleinste Rechtsschule des sunnitischen Islam, der etwa fünf Prozent der Sunniten anhängen. In Saudi-Arabien ist es die staatlich befolgte Rechtsschule. Obwohl es in den Rechtsquellen nicht immer explizit erwähnt wird, ist der Hanbalismus im Rechtssystem Saudi-Arabiens stark vertreten.

  3. Rechtsschulen. (arab. madhāhib, sg. madhhab), verschiedene Richtungen der Auslegung des islam. Rechts. Die heute noch existierende Form der überregionalen R. entwickelte sich seit der zweiten Hälfte des 8. Jh. aus lokalen Juristenzirkeln.

  4. Die Schafiiten oder Schāfiʿiten ( arabisch الشافعية, DMG aš-šāfiʿīya ), veraltet Schafeiten, sind Angehörige einer der vier traditionellen Rechtsschulen ( Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt nach den Hanafiten als die zahlenmäßig zweitgrößte der Schulen. Der größte Teil der Schafiiten ...

  5. de.wikipedia.org › wiki › ZaiditenZaiditenWikipedia

    Zaiditen. Die Zaiditen ( arabisch زيدية, DMG Zaidīya) bilden innerhalb des Islams einen Zweig der Schiiten. Sie sind nach Zaid ibn ʿAlī benannt, einem Enkel des Prophetenenkels Husain, der sich 740 in Kufa gegen die Herrschaft der Umayyaden erhob und dabei den Tod fand. Die Zaiditen verfügen über eine eigene Rechtsschule und sind seit ...

  6. Islamisches Recht. Diese Kategorie/dieser Artikel gehört zu einer Unterkategorie der Kategorie:Rechtsordnung ( Kategorienbaum ). In deren Unterkategorien werden Rechtsgebiete und Rechtsinstitute des positiven Rechts so systematisiert, wie es in der jeweiligen Rechtsordnung üblich ist. Alle Artikel sollten in die genaueste Unterkategorie ...

  7. Kein Muslim kann anhand seiner Rechtsschule betitelt werden, denn der Islam ist keine Religion, die eine ergänzende Betitelung nötig hat. Bezüglich der Rechtsschulen müssen wir auf folgende Regeln achten: 1-Rechtsschulen sind ausschließlich Ergebnisse von wissenschaftlicher Absicht und Arbeit. Zumindest trifft dies auf die VIER bekannten ...