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  1. Suchergebnisse:
  1. § Personalgesetz Basel-Stadt (PG 162.100) § Lohngesetz Basel-Stadt (LG 164.100) § Einreihungsverordnung (EVO 164.150) § Richtlinie zur Einreihungsverordnung (REVO HR BS) § Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen und Stellvertretungen (164.520) § Arbeitsgeber Basel-Stadt (Einreihungsplan und ...

  2. Die Abteilung Vergütungsmanagement ist für das Lohnsystem des Arbeitgebers Basel-Stadt verantwortlich und entwickelt es weiter. Grundlagen und Instrumente: Wir schaffen und pflegen die Grundlagen und Hilfsmittel für die korrekte, einheitliche und effiziente Anwendung des Lohnsystems und zur Sicherstellung des Grundsatzes «gleicher Lohn für ...

  3. Ihr Haushalts-Einkommen & Vermögen liegen unterhalb der Leistungsgrenze. Sie wohnen seit 1. Januar des laufenden Jahres im Kanton Basel-Stadt oder sind im laufenden Jahr aus dem Ausland zugezogen. Sie reichen selbst einen Antrag auf eine Prämienverbilligung mit den nötigen Beilagen beim ASB ein. Ca. 9000 Haushalte im Kanton Basel-Stadt ...

  4. Merkblätter und Tariftabellen. Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die Quellensteuer Geltung haben. Mehr zum Thema Merkblätter und Tariftabellen.

  5. www.statistik.bs.ch › haeufig-gefragt › arbeitenStatistik - Löhne - Basel

    Der Medianlohn der Frauen liegt in der Nordwestschweiz 2020 knapp unter 6 400 Franken brutto pro Monat. Die Männer verdienen 2020 mit einem Medianlohn von 7 050 Franken 10,2% mehr als die Frauen. Das Verhältnis zwischen dem Medianlohn der Frauen und der Männer hat sich von 0,82 im Jahr 2010 auf 0,91 im Jahr 2020 erhöht, was einer ...

  6. Basierend auf 37 Gehaltsangaben beträgt das durchschnittliche Gehalt bei Kanton Basel-Stadt zwischen 77.600 CHF für die Position „Sachbearbeiter:in Banken und Versicherungen“ und 187.700 CHF für die Position „Chief Information Officer“. Die Gehaltszufriedenheit liegt bei 3.2 von 5 und damit -6% unter dem Branchendurchschnitt.

  7. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 22 des Gesetzes betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter des Kantons Basel-Stadt (Lohngesetz) vom 18. Januar 1995 1), setzt die Lohnansätze für das Jahr 2022 wie folgt fest: I. Anhang 1 zum Lohngesetz Lohntabelle gültig ab 1. Januar 2022