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  1. 19. Sept. 2023 · Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes / Deutschland & EU ᐅ Definition ausschließliche & konkurrierende Gesetzgebung ᐅ Beispiele & Erklärung Hier lesen!

  2. Ausführliche Definition im Online-Lexikon. Gesetzgebungskompetenz, die sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht (Art. 72, 74, 105 II GG). Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat ...

  3. Artikel 72[Konkurrierende Gesetzgebung] (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. (2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund ...

  4. Bei der konkurrierenden G. (Art. 74 GG) haben die Länder die G. solange und soweit der Bund keine Regelungen erlassen hat, was aber in (fast) allen Bereichen geschehen ist. Die meisten Gesetze sind deshalb Bundesgesetze und nur in wenigen Bereichen sind den Ländern Kompetenzen geblieben. Zu den wichtigsten Bereichen gehören das Polizei- und Ordnungsrecht, das Schulrecht und überwiegend das ...

  5. Der Bundesgesetzgeber hat für die Kindertagesbetreuung von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG bereits Gebrauch gemacht. Die bundesrechtlichen Regelungen im Bereich der frühkindlichen Betreuung und Erzie-hung sind in dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG)5 vom 26. Juni ...

  6. Auch die Kritik an der Handhabung der konkurrierenden Gesetzgebung ist weiterhin aktuell. Im März 2021 wurde der Externer Link: Berliner "Mietendeckel" vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung für nichtig erklärt , die Bundesregierung habe zur Regulierung von Mieten bereits das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse erlassen .

  7. Art. 74. [Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung] (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren (ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs), die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;