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  1. www.kreis-guetersloh.de › themen › bildungBildungsbüro | Startseite

    NRW Schul- und Bildungsministerin Feller besucht den Kreis Gütersloh Dorothee Feller war auf Einladung der Kreisdirektorin Susanne Koch zu Besuch beim Kreis Gütersloh. Im Fokus des Treffens stand ein Austausch zum „Kooperationsprojekt Schule und digitale Bildung Kreis GT“ und zur Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

  2. Nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des APG NRW (APG DVO NRW) erhalten ambulante Pflegeeinrichtungen auf Antrag eine Investitionskostenpauschale. Für diese Förderung ist der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.

  3. So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein. Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh.

  4. Herkunftssprachlicher Unterricht. Der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen. Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte die unten stehenden Dateien.

  5. Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Wohnungssuchende frei bei der Auswahl seiner Wohnung. Bei einem gezielten Wohnberechtigungsschein steht bei Antragsstellung bereits fest, welche Wohnung bezogen werden soll. Der Kreis Gütersloh ist zuständig für die Städte/Gemeinden Borgholzhausen, Halle (Westf.), Herzebrock-Clarholz ...

  6. Telefon: +49 5241 85-1913. Fax: +49 5241 85-31913. E-Mail: f.ziemendorf@kreis-guetersloh.de. Serviceportal des Kreises Gütersloh.

  7. Auskünfte und Angebote für Kreis Gütersloh mit aktuellen Informationen und Auskunft zu Jobs, zum Leben, Arbeiten, Ausgehen, Einkaufen und Urlauben im Kreis Gütersloh.