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  1. Der Landkreis Gießen umfasst im Wesentlichen das sogenannte Gießener Becken mit dem Lahntal. Die Lahn betritt im Norden bei Odenhausen das Kreisgebiet, fließt dann nach Süden durch die Stadt Gießen. Hier wendet sie sich nach Westen, um nur wenige Kilometer westlich den Landkreis wieder zu verlassen. Im Westen des Kreises reichen die Ausläufer des Gladenbacher Berglands in das Gebiet ...

  2. Kontakt Anfahrt zum Riversplatz Mit dem Auto Aus Richtung Marburg: Der B3 folgen auf die A485 bis zur Abfahrt "Licher Straße". An der Abfahrt rechts, hinter der Autobahnbrücke wieder rechts in die Straße „An der Automeile“ und die nächste Einfahrt links zum „Riversplatz“ Aus Richtung Frankfurt: A5 bis Gambacher Kreuz, dort auf

  3. Die Kernaufgaben unseres Dezernates Grundwasserschutz, Wasserversorgung sind: Zulassung von Grundwasserentnahmen. Festsetzung von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Genehmigung und Betreuung von Kooperationen Wasserwirtschaft - Landwirtschaft. Umsetzung von Maßnahmen aufgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

  4. André Reck (Stellv.) Dezernat 31 - Bauleitplanung. Allgemeiner Städtebau, Genehmigung von Bauleitplänen, Koordination hausinterner Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Beratung zu bauleitplanerischen Fragen. Vogelsbergkreis. Jens Arnold. 2351. Jens.Arnold@rpgi.hessen.de. Landkreis Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill-Kreis. Astrid Josupeit.

  5. Das Regierungspräsidium Gießen hat als Mittelbehörde die Fachaufsicht über die Landkreise im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Unser Veterinärdezernat überwacht die einheitliche Durchführung der tierschutzrechtlichen Kontrollen in den Landkreisen. Außerdem beraten wir die Landkreise in Grundsatzfragen wie Tiertransportkontrollen, Tierschutz bei der Schlachtung sowie bei ...

  6. Informationen zu den Themen Immissions- und Grundwasserschutz, Abwasser, Abfall, Gentechnik, Strahlenschutz und vieles mehr finden Sie hier.

  7. Verwaltungstechnisch bildet der Landkreis das Dach für die zugehörigen 18 Städte und Gemeinden. Die Kommunen sind selbstständig und werden nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung geführt. Sie fällen Entscheidungen etwa über Bauleitplanungen, Kindertagesstätten, zur Wasserversorgung oder über die Höhe der Gewerbesteuer.