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  1. 6. Dez. 2019 · Inhaltsbeschreibung. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, ihr Parlament, der Bundestag, hat als einziges direkt vom Volk gewähltes Verfassungsorgan eine zentrale Stellung im politischen System. Die Abgeordneten sollen die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler aufnehmen und vertreten, aber auch im Sinne des ...

  2. Weimarer Republik (1918-1933): Eine parlamentarische Demokratie mit einem gewählten Reichspräsidenten und einem föderalen System aus Ländern. Nationalsozialismus (1933-1945): Eine totalitäre Diktatur unter Führung der NSDAP und Adolf Hitler. Besatzungszonen und Bizone (1945-1949):

  3. Beispiele hierfür wären Russland, die Republik China (Taiwan) oder auch die Weimarer Republik. [1] Nur leicht abweichend definiert Wolfgang Ismayr die subordinären Typen des semipräsidentiellen Systems: Abhängig von den parlamentarischen Mehrheiten kann ein Präsident im semipräsidentiellen System sowohl stärker als auch schwächer als im Präsidialsystem sein.

  4. Die Parlamentarische Monarchie ist eine Staatsform mit einem Monarchen als Staatsoberhaupt und einem Parlament als Regierungssystem. Fast alle Parlamentarischen Monarchien haben sich aus „echten Monarchien“ entwickelt, nachdem Demokratisierungsprozesse im 19. und 20. Jahrhundert einsetzten. Inhalt1 Was ist eine Parlamentarische Monarchie2 Welche Bedeutung hat der Monarch in einer ...

  5. Das Parlament als Volksvertretung repräsentiert den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Es spielt bei allen wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Gesetzgebung oder bei der Kontrolle der Regierung, eine wichtige Rolle. Man sagt darum, dass im Parlamentarismus – im Gegensatz zu totalitären Systemen - das Volk sein Schicksal ...

  6. parlamentarisch – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Beispiele | DWDS Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite nutzen zu können, muss JavaScript aktiviert sein. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren können.

  7. Die Grundzüge der heutigen parlamentarischen Arbeit – die Vorarbeit in Fraktionen und Ausschüssen – wurden bereits früh gelegt: Bereits die Nationalversammlung 1848 hatte sogenannte Klubs, Vorläufer der heutigen Fraktionen. Auch im Reichstag der Weimarer Republik wurde die Arbeit in ständigen Ausschüssen organisiert, statt jedes Thema komplett im Plenum zu behandeln.