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  1. Waffenrecht in Deutschland: Verbotene Gegenstände. Jeder Gegenstand, der nach dem Waffengesetz als “verbotener Gegenstand” eingestuft ist, darf weder besessen, hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden. Findet man zufällig einen verbotenen Gegenstand, muss man ihn unverzüglich auf einem Polizeirevier abgeben.

  2. Verbotene Waffen und Munition. Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz (WaffG) verboten: Waffen, mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Kriegswaffenliste (Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft.

  3. 20. Apr. 2017 · Das Waffengesetz beachten. Verbotene Gegen­stän­de laut Waf­fen­ge­setz: Vorsicht im Alltag. Wer verbotene Gegenstände besitzt beziehungsweise mit sich führt, geht gemäß dem deutschen Waffengesetz ein hohes juristisches Risiko ein. Manchmal, ohne es zu wissen, denn nicht nur Schuss- oder Stichwaffen sind hierzulande nicht erlaubt.

  4. Feststellung verbotener Waffen und Gegenstände. Aufgrund der Komplexität des Waffenrechtes ist es schwierig, ohne Kenntnis näherer Details Ratschläge zum Waffenrecht zu geben. Wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Waffenbehörde des Ordnungsamtes, da hier jeder Einzelfall geprüft werden kann.

  5. 31. Aug. 2021 · Messer, welche nicht als verbotene Gegenstände gemäß 1. einzustufen sind, und Innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ...

  6. 17. Jan. 2012 · Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Verbot des Führens nach § 42 a WaffG unterliegen.

  7. www.bka.de › DE › ServiceBKA - Waffenrecht

    Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Verbot des Führens nach § 42 a WaffG unterliegen.