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  1. Wichtig: Sie haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente von Ihrem früheren Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, wenn Sie nach seinem oder ihrem Tod wieder geheiratet haben und diese Ehe nun aufgehoben oder aufgelöst wird – zum Beispiel, weil der neue Ehepartner oder die neue Ehepartnerin verstorben ist. Ob Sie die kleine oder große Witwen- oder Witwerrente beantragen können, hängt davon ...

  2. 9. März 2023 · Bereits im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 hieß es im Netz, Grünen-Politikerin Annalena Baerbock wolle die Witwenrente abschaffen, um das Geld für die Integration von Geflüchteten einzusetzen. Aktuell kursiert das Zitat erneut. Doch Baerbock hat sich weder als Grünen-Parteichefin noch jetzt als Außenministerin so geäußert. von Kimberly ...

  3. Lebensjahr), so besteht Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente, die 55 Prozent der Versichertenrente bzw. der Rentenanwartschaften der/des Verstorbenen beträgt. Gleichermaßen erhalten Hinterbliebene die große Witwen-/Witwerrente, wenn sie noch ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind. Hat der ...

  4. Die Alters­rente fürlangjährig Versicherte, die sie mit glatt 63 Jahren udn 35 Jahren Wartezeit erreichen können, schafft sich nicht ab und wird auch nicht abgeschafft. Deshalb können Sie ohne Probleme weiter diese Altersrente für sich und Ihren vorzeitigen Renten­beginn nutzen! Sorglos-Paket Renten­antrag plus Renten­bescheid.

  5. 18. Okt. 2023 · Witwenrente: Laut Wirtschaftsweise soll die Hinterbliebenenrente abgeschafft werden. Witwen und Witwer können durch die Witwenrente teilweise hohe Renten bekommen, obwohl sie selbst nie in die ...

  6. 19. Aug. 2023 · Die gesetzliche Rente wird in der Regel gekürzt, wenn man vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Das heißt, wenn man vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand geht, wird die Rente um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Wenn du also vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehst, wird deine Rente gekürzt.

  7. 5. Nov. 2020 · Dass man eine staatliche Rente erhält, wenn man noch minderjährige Kinder hat – obwohl wir ja auch Waisenrenten kennen –, kann ich noch nachvollziehen. Aber eine zusätzliche Rente, die vom Geschlecht und Trauschein abhängt – unabhängig davon, ob Kinder da sind oder eine Bedürftigkeit vorliegt –, das ist schlicht nicht mehr zeitgemäss und auch nicht finanzierbar.