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  1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Unterstützung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum abgedeckt werden soll.

  2. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminde ­ rung haben bedürftige Menschen, die entweder die für sie geltende Altersgrenze erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Grundsicherung kann Ihnen vor allem dann bewilligt werden, wenn Sie. → Mehr zum Vermö-gen auf Seite 14.

  3. Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem vorhandenen ...

  4. Höhere Regelsätze ab 1.1.2019. Ab Januar 2019 erhalten Grundsicherungsempfänger etwas mehr Geld. Die neuen Regelsätze betragen dann im Einzelnen: Alleinstehende: 424,00 Euro. Paare: 382,00 Euro. Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 322,00 Euro. Kinder (sechs bis 13 Jahre): 302,00 Euro. Kinder (von Geburt an bis sechs Jahre): 245,00 Euro.

  5. Liebe Leserin, lieber Leser, im Jahr 2005 wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt. Sie gehört inzwischen fest zu unserer sozialstaatlichen Ordnung, erfüllt wichtige Aufgaben und fungiert als soziales Auffangnetz für Menschen in materiellen Notlagen. Das gilt insbeson dere für diejenigen, die wegen Langzeit ...

  6. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem in ...

  7. Grundsicherung im Alter kann jeder beantragen. Egal ob Sie eine Altersrente, eine Rente bei voller Erwerbsminderung oder keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Entscheidend ist, ob Ihre Einkünfte und das Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Antrag auf ...

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