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  1. 15. Apr. 2024 · Campustag 2023. Beim diesjährigen Campustag am 15. November 2023 stellte Professor Beckmann das Jura-Studium im Allgemeinen und im Besonderen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes vor; neben den teils neuen Abschlussmöglichkeiten wurden auch Berufsfelder nach einem Jura-Studium thematisiert. 06.10.2023.

  2. Fälle zum Im­mo­bi­li­ar­sa­chen­recht. Hinweis: Die Fälle zum Immobiliarsachenrecht stammen aus der Zeit vor der Schuldrechtsreform. Fall 16 "Pleite des Verkäufers". Voraussetzungen des Eigentumsübergangs gem. §§ 873, 925 BGB; Auswirkungen der §§ 873 II, 878 BGB, 17 GBO; Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers. Fall 17 ...

  3. 20. März 2024 · Nachhaltigkeitsleitbild der Universität des Saarlandes veröffentlicht Im Dezember 2023 veröffentlichte die Universität des Saarlandes ihr Nachhaltigkeitsleitbild. Es ist Ergebnis eines durch die Vizepräsidentin Prof. Dr. Matusche-Beckmann gestalteten partizipativen Prozesses, an dem sich Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschulgruppen beteiligt haben.

  4. Univ.-Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Privatversicherungsrecht. Post- und Paketanschrift: Universität des Saarlandes Campus Saarbrücken Gebäude C3 1 (EG) Zimmer 0.19–0.23 D-66123 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681/302 2117 Fax: +49(0)681/ ...

  5. Lehrstuhlvertretung an der Universität des Saarlandes, Lehrstuhl Professor Dr. Günther Hönn; Universitätsprofessor an der Universität des Saarlandes für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Privatversicherungsrecht (seit 2000) Prodekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (2002-2004)

  6. Tagungsbericht über die Saar-Tage 2016 an der Keio-Universität, Tokyo, vom 03. bis 07. Oktober 2016, in: „Rechtsprobleme der Informationsgesellschaft – Japanisch-Deutscher Rechtsdialog”, Tagungsband, hrsg. von Takuma Sato und Annemarie Matusche-Beckmann, Verlag Alma Mater, Saarbrücken 2018 (S. 245–253)

  7. Fälle zum Mo­bi­li­ar­sa­chen­recht. Hinweis: Die Fälle zum Mobiliarsachenrecht stammen aus der Zeit vor der Schuldrechtsreform. Fall 36 "Autoschicksale". Eigentumserwerb in der Zwangsversteigerung; Zubehör gem. § 97 BGB; Haftungsverband der Hypothek gem. §§ 1120 ff. BGB. Fall 37 " Wer veräußert an wen?"