Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Georg-August-Universität Göttingen Wilhelmsplatz 1 (Aula) 37073 Göttingen Tel. 0551 39-0 Soziale Medien. Online-Dienste. Studienangebot (eCampus) Organisation (eCampus) Prüfungsverwaltung (FlexNow) Lernmanagement (Stud.IP) Studierendenportal (eCampus) ...

  2. Ausbildungsförderung kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden. Für das Studium der Agrarwissenschaften gilt eine Förderungshöchstdauer von insgesamt 9 Semestern. Das Pflichtpraktikum wird nicht auf die Förderungsdauer angerechnet. zum BAföG-Amt. Webseiten der Georg-August-Universität Göttingen.

  3. Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) Abteilung Studienfinanzierung Zentralmensa Platz der Göttinger Sieben 4 37073 Göttingen. Telefon: 0551 39-5134 Telefax: 0551 39-5368. E-Mail: bafoeg@studentenwerk-goettingen.de Internet: www.studentenwerk-goetting ...

  4. Ausbildungsförderung (BAföG) Das BaföG-Amt der Universität Göttingen ist im Internet hier zu finden. Dort gibt es Antragsformulare zum Herunterladen. Wichtig: Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h.: Es muss jedes Jahr wieder ein neuer Antrag auf BAföG-Mittel gestellt werden. Es empfiehlt sich, den ...

  5. Die meisten Studierenden finanzieren ihr Studium aus mehreren „Töpfen“, zum Beispiel private Unterstützung durch die Eltern, Jobben neben dem Studium, BAföG oder Bildungskredit. BAföG Als Studienanfänger*in sollten Sie sich daher frühzeitig vor Semesterbeginn an das Studierendenwerk Göttingen wenden, um zu prüfen, ob Sie BAföG-berechtigt sind.

  6. BAföG. Familienverpflichtungen spielen beim BAföG-Bezug eine wichtige Rolle. Wenn Sie ein eigenes Kind unter 10 Jahren erziehen, bekommen Sie einen Kinderbetreuungszuschlag von 130 Euro pro Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Vollzuschuss gewährt, das bedeutet, dass sich durch den Bezug keine weiteren BAföG-Schulden anhäufen.

  7. Ausbildungsförderung (BAföG) Beim BaföG-Amt der Universität Göttingen gibt es alle benötigten Antragsformulare zum Herunterladen. Wichtig: Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h.: Es muss jedes Jahr wieder ein neuer Antrag auf BAföG-Mittel gestellt werden.