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  1. Bioweil: Kollektive Biographie der Landtagsabgeordneten der Weimarer Republik: Preußen 1918-1933 (Memento vom 1. März 2012 im Internet Archive) Hinweis: In der Erläuterung der Daten durch das Projekt der Uni Köln wird darauf hingewiesen: „Die Güte der Daten ist höchst unterschiedlich.“

  2. 1701/1920. Die Flagge Preußens existierte in zwei Varianten. Die Landesflagge bestand seit 1701 aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben Schwarz und Weiß. Die Dienstflagge bestand seit 1892 aus zwei schmalen äußeren, schwarzen Querstreifen und einem breiten inneren, weißen Querstreifen mit aufgelegten schwarzen Adler.

  3. Bioweil: Kollektive Biographie der Landtagsabgeordneten der Weimarer Republik: Preußen 1918–1933 (Memento vom 1. März 2012 im Internet Archive) Hinweis: In der Erläuterung der Daten durch das Projekt der Uni Köln wird darauf hingewiesen: „Die Güte der Daten ist höchst unterschiedlich.“ Einzelnachweise

  4. Diese Liste gibt einen Überblick über alle Mitglieder des Landtages des Freistaates Preußen in der 4. Wahlperiode (1932–1933). Die Wahl fand am 24. April 1932 statt, die Wahlbeteiligung betrug 82,1 %. Sitzverteilung. Partei Stimmenan ...

  5. Oktober 1816. Frankfurt am Main war seit 1220 eine selbstverwaltete Stadt und wurde 1372 Freie Reichsstadt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Aufgrund ihrer Bedeutung als Wahl- und Krönungsstadt der Kaiser wurde sie nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 nicht mediatisiert, wie die meisten anderen Reichsstädte, sondern ...

  6. Preußenkonkordat. Das Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Als Konkordat gehört der Vertrag außerdem zur Materie des Völkerrechts. In den deutschen Ländern gelten die Bestimmungen des Preußenkonkordats bis heute weitgehend fort ...

  7. Kabinett (Freistaat Preußen) Diese Kategorie sammelt Artikel zu den einzelnen Staatsregierungen (Kabinetten) des Freistaates Preußen in der Weimarer Republik . Diese Kategorie dient nicht dazu, Politiker, Kabinettsmitglieder etc. der Staatsregierungen aufzulisten.