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  1. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ( BfA) mit Hauptsitz in Berlin war eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts . Als Nachfolger der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) war sie der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und einer der größten Sozialleistungsträger Europas.

  2. Kommunalrecht (Deutschland) Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände. Diese gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und zeichnen sich durch eine besondere ...

  3. Körperschaften des öffentlichen Rechts werden danach unterschieden, ob sie ohne Unterschied für alle Personen ihres jeweiligen Gebiets zuständig sind (Gebietskörperschaften) oder nur für Personen ihres Gebiets, die nach persönlichen Umständen auch Mitglieder der Körperschaft sind (Personalkörperschaften).

  4. 61.500 (30. Juni 2023) [2] Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser ...

  5. Einträge in der Kategorie „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Folgende 93 Einträge sind in dieser Kategorie, von 93 insgesamt. Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) Liste der Körperschaften des öffentlichen Rechts im Deutschen Reich (1933–1945)

  6. Diese bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Während die Abgrenzung zur Körperschaft durch die einer Stiftung fehlenden Mitglieder gekennzeichnet ist, ist die Abgrenzung zur Anstalt in der juristischen Literatur umstritten. Teilweise wird die Stiftung öffentlichen ...

  7. Die Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e. V. ( BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland mit Sitz im Borsighaus in Berlin. Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind die Zahnärztekammern der Länder . Den Vorstand der Bundeszahnärztekammer bilden der Präsident ...