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  1. eine Studienverlaufsbescheinigung (über das Studierendensekretariat StudiOs erhältlich). Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an: Universität Osnabrück. Fachbereich Rechtswissenschaften Dekanat. Heger-Tor-Wall 14. 49069 Osnabrück. Hinweis: Ohne Antrag zur Erstellung des Diploms kann keine Einladung zur Absolvent*innenfeier erfolgen.

  2. Universität Osnabrück Dezernat Studentische Angelegenheiten Studierendensekretariat Neuer Graben 27 (StudiOS) 49074 Osnabrück Raum 19/E 17 - 26. Hinweise zu Sprechzeiten. Die die Mitarbeiter*innen des Studierendensekretariat stehen vor Ort in der Regel ...

  3. Promotionsstudiengänge. Die Universität Osnabrück bietet aktuell drei Promotionsstudiengänge an, für die Sie sich bewerben können. Hierbei werden Sie mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden, die zu einem ähnlichen Thema forschen, betreut und nehmen an Lehrveranstaltungen teil: Nanosciences. Biowissenschaften.

  4. Die/der Prüfungsausschussvorsitzende nimmt dann auf Basis der eingereichten Leistungen die Einstufung in ein ggf. höheres Fachsemester vor. Sie werden mit einem offiziellen Schreiben über die Entscheidung informiert, das Studierendensekretariat erhält eine Kopie davon.

  5. In Osnabrück studieren: Bewerbungsportal ist geöffnet! Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren zum Wintersemester 2024/2025 an der Universität Osnabrück ist geöffnet! Ihr könnt eure Bewerbungsunterlagen für das erste oder für ein höheres Semester direkt im Bewerbungsportal hochladen. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

  6. 2. Ihre Zulassung für einen Studienplatz an der Universität Osnabrück. Alle Bewerbungsanträge und -unterlagen, die die fristgerecht hochgeladen worden sind werden im Studierendensekretariat der Universität auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Bewerbenden die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  7. Die Bewerbung im Losverfahren ist ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück und in dem festgelegten Bewerbungszeitraum möglich. Ein Losverfahren in einem Studienfach/-gang findet nur statt, wenn alle Bewerber*innen über Haupt- und Nachrückverfahren zugelassen werden konnten und danach noch freie Plätze vorhanden ...