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  1. Die Einschreibung (auch Immatrikulation) erfolgt nach vorheriger Bewerbung bzw. Zulassung durch die Studierendenkanzlei der Universität Augsburg. Informationen zur Einschreibung für: Gasthörerinnen und -hörer. Früh- bzw. Schülerstudium. Studiengang- oder Studienfachwechsel.

  2. Ablauf der Einschreibung. Die Einschreibung erfolgt in zwei Schritten: 1. Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal. 2. Einreichen des Antrags auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen. Beide Schritte sind erforderlich für die Einschreibung.

  3. 3. Schritt: Einschreibung. Die Einschreibung (Immatrikulation) wird von der Studierendenkanzlei durchgeführt. Mit Ihrer Einschreibung werden Sie Mitglied der Universität Augsburg. Bitte beachten Sie die Einschreibetermine. Einschreibung

  4. Informieren Sie sich zuerst darüber, welche Studiengänge/-fächer an der Universität Augsburg studiert werden können und welche Voraussetzungen jeweils notwendig sind. Hinweis: Wintersemester 2024/25: Die Freischaltung der Online-Bewerbung für das Wintersemester 2024/25 ist erfolgt.

  5. Die Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) in die Lehramtsstudiengänge der Universität Augsburg kann erst nach der erfolgreichen Online-Bewerbung erfolgen. Die Einschreibung wird persönlich in der Studierendenkanzlei an den dafür vorgesehenen Einschreibungsterminen durchgeführt.

  6. Für einen zulassungsfreien Studiengang müssen die Unterlagen zur Einschreibung spätestens am 30.09.2024 an der Universität Augsburg eingehen.

  7. Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben oder bereits eine Zulassung erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Immatrikulation (Antrag auf Einschreibung) durch. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei. Registrieren Sie sich jetzt und folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail!