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  1. Das Plädoyer (Verb 'plädieren', frz. plaider 'Gericht halten, reden [vor Gericht], prozessieren'), im Gesetz Schlussvortrag genannt, ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts und des Verteidigers StPO), des Nebenklägers StPO), des Privatklägers (StPO), des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters im Jugendstrafverfahren Abs. 1 JGG) sowie des ...

  2. Plädoyer für einen Mörder - der Film - Inhalt, Bilder, Kritik, Trailer, Kinostart-Termine und Bewertung | cinema.de

  3. Plädoyer für einen Killer (1997) Popularität des Titels Die Popularität eines Titels bemisst sich anhand der Zugriffe. 100% stellt dabei den Höchstwert dar, in dem Zeitraum haben also die meisten Besucher auf den Titel zugegriffen.

  4. Das Plädoyer, das wohl insbesondere aus US-amerikanischen Serien und Filmen bekannt ist, gibt es auch im deutschen Strafverfahren. Dabei handelt es sich jeweils um den Schlussvortrag der Anklage bzw. der Verteidigung, den die Strafprozessordnung vorschreibt (vgl. § 258 StPO). Das Plädoyer stellt eine Zusammenfassung der Argumente, die ...

  5. zdf.de. ARTE. Nero - Plädoyer für eine Bestie. Kaiser Nero gilt in der Geschichtsschreibung als skrupelloser Tyrann, der seinen Bruder, seine Mutter und seine Frau ermordete. Legenden zufolge ...

  6. AB: Hinweise zum Verfassen deines Plädoyers Allgemeine Erklärung: Ein Plädoyer ist eine Rede, mit der man Zuhörer*innen von seiner eigenen Meinung überzeugen möchte. Vielleicht kennst du Plädoyers aus Gerichtssendungen oder Filmen. Ein Plädoyer folgt einem festen Aufbau: 1) Begrüßung: An wen richtet sich dein Plädoyer?