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  1. Republik auf die Ausübung dieser Rechte bisher verzichtet. Ronald Barazon erklärte: Der österreichische Bundespräsident ist die politische Feuerwehr des Landes. Wenn keine Regierung zustande kommt, wenn das Parlament nicht funktioniert, kurzum, wenn Gefahr im Verzug ist, dann ist es Aufgabe des Bundespräsidenten, das Land zu regieren und wieder geordnete Verhältnisse herzustellen.

  2. Semipräsidentielle Systeme: Koexistenz eines Misstrauensvotums, das das Parlament der Regierung gegenüber aussprechen kann und einem vom Volk gewählten Präsidenten (mit eigenen Kompetenzen) EMPIRISCH: tatsächliche Bedeutung des Präsidenten variiert. a) der Präsident ist praktisch bedeutungslos: Österreich 1966, Island und Irland.

  3. 2. Definition nach Duverger. Semipräsidentielle Systeme unterscheiden sich sowohl von präsidentiellen als auch von parlamentarischen Systemen. Im Gegensatz zum Präsidentialismus gibt es im Semipräsidentialismus einen Premierminister, der vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist.

  4. Die moderne Demokratie hat zwei Grundformen ausgebildet, die sich in der Zuordnung der Institutionen von Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt unterscheiden. In der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung aus dem Parlament hervor. Sie ist in Amtsführung und Amtsdauer vom Vertrauen des Parlamentes bzw. seiner Mehrheit abhängig.

  5. Die französische Legislative folgt dem Zweikammersystem. Das heißt, das Parlament besteht aus der Nationalversammlung und dem Senat. Die Nationalversammlung wird direkt von der Bevölkerung gewählt und hat zurzeit 577 Sitze. Sie kann die Regierung durch ein Misstrauensvotum stürzen, aber nicht den Präsidenten oder die Präsidentin.

  6. Diese Verantwortung begründet im Kern die Funktionsweise dieses Regierungssystems, erklärt etliche Handlungsformen seiner Akteure und bestimmt seine Logik. Die Regierung ist demnach abhängig vom Parlament – und zwar nicht nur für die Inkraftsetzung ihrer Vorhaben, sondern in ihrer schieren Existenz.

  7. Die V. Republik. Diese Nummerierung stellt die Traditionslinie zur Ersten Republik (1792 – 1804), der Zweiten Republik (1849 – 1852), zur 1870 proklamierten Dritten Republik, die nach der Niederlage gegen NS-Deutschland 1940 untergangen war, und zur IV. Republik (1946 - 1958) her.