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  1. allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Auf der Grundlage von Versorgungsver-trägen und Pflegesatzvereinbarungen mit den Landes-verbänden der Pflegekassen erbringen die Heime ihre Leistungen und rechnen sie mit den Pflegekassen ab. Die Pflegeeinrichtungen gehen damit die Verpflichtung ein,

  2. Der Medizinische Dienst prüft hier, ob die neue Methode im vorliegenden Einzelfall überhaupt eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich macht. Falls ja, müssen deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

  3. 3. Feb. 2023 · Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, Patient:innen umfassend zu informieren und aufzuklären, und zwar auch über Risiken und Behandlungsalternativen. Ziel ist es, dass Patient:innen eine informierte Entscheidung treffen können. Ärztliche Leistungen und Behandlungen müssen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse ...

  4. ten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse durchgeführt werden. Als Beispielfür esolche gefahrennahe Pflegetätigkeiten seien hier der periodische Lagewechsel von Bewohnenden mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen zur Verhinderung eines Durchlie-gegeschwürs, Umgang mit Aspirationen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie mit

  5. Aktueller Stand zu SARS-CoV-2, COVID-19 Schlaganfall: Dekompressions­kraniektomie könnte Ansatz bei tiefen Hirnblutungen sein Helfen App und Geldprämie bei Gewichtsabnahme?

  6. • Die Pflege wird fachlich kompetent nach dem allgemeinen anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse unter Berücksichtigung des fachlichen Standes der beteiligten Professionen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbracht. • Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung, Unterkunft und

  7. Oder dass jederzeit auf eine Vertrauensbasis zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und den an der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Beteiligten hingearbeitet werden soll. Auch Selbstverständlichkeiten, wie eine fachliche Kompetenz nach allgemeinem anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, werden in den Zielen genannt.