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  1. Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach sind die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger/-innen mit Wohnsitz in der Stadt Rosenheim zutreffend. Bei Antragstellung ist in den meisten Fällen ein ...

  2. Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Ihnen helfen kann, Ihre Miete zu bezahlen. Um Wohngeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Mietzuschuss ausfüllen und bei der zuständigen Stelle einreichen. Auf dieser Seite finden Sie den Antrag zum Download sowie weitere Informationen zum Wohngeld im Landkreis Rosenheim.

  3. Erforderliche Unterlagen. gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht, Fahrzeugschein) Eidesstattliche Versicherung: Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) wegen Verlust neu beantragt, ist ...

  4. Mir ist klar, dass die Leistungen grundsätzlich mit dem/n Anbieter/n verrechnet werden. Ich bin damit einverstanden, dass für die Leistungsabwicklung und ggf. zur Erarbeitung von gemeinsamen Hilfe- und Lösungsplänen die notwendigen Sozialdaten i. S. von § 67a SGB X zwischen den beteiligten Ämtern der Stadt, dem Jobcenter Rosenheim Stadt und den betroffenen Anbietern der Leistungen ...

  5. Führerschein: Umtausch in EU-Kartenführerschein. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Dann müssen sie erneuert werden. Dabei ist grundsätzlich weder die Überprüfung des Führerscheininhabers noch die Vorlage von ärztlichen Attesten vorgesehen. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Rosenheim ist für Sie zuständig, wenn Sie ...

  6. www.rosenheim.de › buergerservice › sozialleistungenStadt Rosenheim: Grundsicherung

    Grundsicherung im Alter können Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendetem 65. Lebensjahr beantragen. Darüberhinaus haben Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen. Erwerbsfähige Personen und deren Angehörige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld .

  7. Vorlesen. Es besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil ...