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  1. Verordnung, betreffend die provinzialständische Verfassung im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover. vom 22. August 1867. geändert durch Gesetz, betreffend den Rechtszustand des Jadegebiets vom 23. März 1873 (GS. S. 107) Verordnung, betreffend die Aufnahme des Jadegebiets n den provinzialständischen Verband der Provinz Hannover vom ...

  2. BEDEUTUNG: erstmalige Verteidigung einer Landesverfassung durch bürgerliche Honoratioren unter Risiko des Existenzverlustes. Beförderung der liberalen Verfassungsbewegung. Die Verfassung des Königreiches Hannover vom 6. August 1840.

  3. Taler des Königreichs Hannover von 1865 mit dem Bildnis von Georg V. Das Kurfürstentum Hannover wurde auf dem Wiener Kongress als Königreich wiederhergestellt und vergrößert. Nach dem Tod des englisch-hannoverschen Monarchen Wilhelm IV., 1837, kam Königin Victoria auf den englischen Thron und Ernst August auf den hannoverschen. König ...

  4. Die Constitution des Königreichs Westphalen ist die älteste Verfassung in Deutschland. Sie war Vorbild der Verfassungen der anderen Napoleonischen Staaten (z. B. des Höchsten Organisations-Patentes der Verfassung des Großherzogtums Frankfurt ). Die Verfassung wurde durch königliches Dekret vom 7. Dezember 1807 erlassen und im ...

  5. Bestimmungen des Landesverfassungsgesetzes von 1840. Es wird herausgearbeitet werden, wie sich das Königreich Hannover nach dem Willen König Ernst Augusts entwickeln sollte. Anhand einer systematischen Einteilung, wenn immer möglich wie auch in den Verfassungstexten verwandt, sollen die Hauptunterschiede herausgearbeitet werden. Der ...

  6. Patent, die Verfassung der allgemeinen Stände-Versammlung des Königreichs Hannover betreffend. Carlton-House, den 7ten December 1819. Georg, Prinz Regent, im Namen und von wegen Seiner Ma-jestät, Georg des Dritten, von Gottes Gnaden Königs des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland etc., auch Königs von Hannover, Herzogs zu ...

  7. 6. Okt. 2014 · Kirchengesetz, betreffend eine außerordentliche Kirchenversammlung zur Feststellung der künftigen Verfassung für die evangelisch-reformierte Kirche der Provinz Hannover vom 31. Dezember 1920 (GS 1921 S. 409) Kirchenverfassungsgesetz, betr. vorläufige Regelung des Kirchenregiments in der evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover