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  1. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Graurheindorfer Str. 153 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228 997799-0 E-Mail: redaktion@bfdi.bund.de USt-IdNr. lautet DE344098903 Verantwortlich: Prof. U. Kelber, J. H. Müller

  2. Die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik des Bundes ( CIO) hat das Bundeskabinett durch den Beschluss "IT-Steuerung Bund" vom 5. Dezember 2007 geschaffen. Seit dem 1. Mai 2020 hat Herr Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, diese Funktion übernommen.

  3. Bundesbeauftragter für Datenschutz - wer oder was ist das? Die amtliche Bezeichnung ist nicht Bundesdatenschutzbeauftragter, sondern Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Obwohl man von der Bezeichnung her geneigt ist, nur an eine Person zu denken, handelt es sich tatsächlich in erster Linie um eine ...

  4. Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu. Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den unter Ziffer 1.1 genannten Datenschutzbeauftragten im BMI wenden. nach oben

  5. Damit Sie sich einen Überblick über die Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit machen können, finden Sie hier unsere wichtigsten Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus den folgenden Themenbereichen: Basiswissen. Sozialverwaltung. Privatwirtschaft. Straf- und Sicherheitsrecht. Allgemeine Verwaltung.

  6. Februar 1978 mit Hans Peter Bull der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz gewählt werden konnte. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2006 bekam die Behörde eine neue Aufgabe, die seitdem Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heißt. Seit 2016 ist der BfDI eine eigenständige und unabhängige oberste Bundesbehörde.

  7. Der Begriff Datenschutzbeauftragter hat in der umgangssprachlichen Nutzung zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen werden verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden als (Landes-)Datenschutzbeauftragte bzw. -beauftragter bezeichnet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) meint mit dem Wort jedoch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ...