Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintrittsklausel zu differenzieren. [1] einfache Nachfolgeklausel. Zunächst wird der Vorerbe Gesellschafter der Personengesellschaft. Bei Eintritt der Nacherbfolge geht dann der Gesellschaftsanteil auf den Nacherben über. qualifizierte Nachfolgeklausel

  2. Zweck der Abtretungs- bzw. Nachfolgeklausel ist es, die Mitgliederzahl der Gesellschaft zu beschränken, bzw. auf die Personen zu erstrecken, die allseits auch gewünscht sind. Denkbar wäre z. B. nur einem der Abkömmlinge des Erblassergesellschafters die Nachfolge in dessen Gesellschafterstellung zu ermöglichen (qualifizierte Nachfolgeklausel).

  3. 9. Juli 2020 · 3.2.1. Einfache Nachfolgeklausel. Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit dem bzw sämtlichen Erben fortgesetzt. Mit Einantwortung tritt der einzige Erbe in die Gesellschaft ein, ohne dass es der Zustimmung der übrigen Gesellschafter oder einer Eintrittserklärung des Erben bedarf.

  4. 8. Okt. 2020 · Bei der einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel vollzieht sich der Übergang der Beteiligung nach dem Erbrecht. Der Erblasser setzt den gewünschten Nachfolger zum Erben oder als Vermächtnisnehmer in Bezug auf die Beteiligung an der Gesellschaft ein. Dabei unterliegt der Gesellschafter keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Person oder Qualifikation des Nachfolgers. Die ...

  5. Vertragsrecht. Autor: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte. Herausgeber: Verlag: LAWMEDIA AG. Die einfache Nachfolgeklausel ist eine Vereinbarung, wonach alle Erben eines Gesellschafters (eo ipso) in die Gesellschaft eintreten. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel wird vereinbart, dass bestimmte Erben der Erbengemeinschaft in die Gesellschaft ...

  6. Vielmehr wird die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, es sei denn die gescheiterte Nachfolgeklausel könnte in eine sog. rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden. [481] Dies setzt aber prinzipiell voraus, dass der ins Auge gefasste Nachfolger selbst am Vertragsschluss beteiligt war. [482]

  7. Stirbt ein Gesellschafter und will sich ein Erbe nur finanziell an der einfachen Gesellschaft beteiligen, konvertiert die einfache Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft (KMG) und die Erben des verstorbenen Gesellschafters dürfen als Kommanditäre in die Gesellschaft eintreten. Die Höhe der Kommandite berechnet sich wie folgt: [Formel] …“