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  1. Gesetzgebungskompetenz definiert als das Recht, Gesetze zu erlassen. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, bei der nur ein bestimmter Gesetzgeber Gesetze erlassen darf (z.B. Bund in Deutschland) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, bei der sowohl Bund als auch Länder Gesetze erlassen können.

  2. Gesetzgebung haben, soweit diese Befugnis nicht dem Bund zusteht. In der Praxis liegt das Schwergewicht in der Gesetzgebung jedoch beim Bund. Zur Abgrenzung der Zuständigkeit dienen die Vorschriften des Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Artikel 71, 73 GG)

  3. Das Bundeswaldgesetz ( BWaldG) bzw. das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft trat am 8. Mai 1975 in Kraft. Es regelt u. a. die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der Forstwirtschaft .

  4. GG. Vielmehr bestimmt Art. 72 Abs. 3 Satz 3 GG, dass das jeweils spätere Gesetz vor-geht.21 Es ist zu berücksichtigen, dass die Regelungsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Bereich des Artenschutzrechts mittlerweile durch die EG-Artenschutzverordnung22 so-wie durch von der Bundesrepublik Deutschland umzusetzende gemeinschaftsrechtliche

  5. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Artikel 71 Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.

  6. Art. 74 GG, Konkurrierende Gesetzgebung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten.

  7. Auch die Kritik an der Handhabung der konkurrierenden Gesetzgebung ist weiterhin aktuell. Im März 2021 wurde der Externer Link: Berliner "Mietendeckel" vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung für nichtig erklärt , die Bundesregierung habe zur Regulierung von Mieten bereits das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse erlassen .