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  1. Koordiniertes Nachrücken. Wenn Studienplätze durch das DoSV-Hauptverfahren nicht besetzt werden konnten, haben die Hochschulen die Möglichkeit, diese Plätze anschließend im Rahmen des Koordinierten Nachrückens (KNR) zu vergeben. Die Hochschulen melden hierfür die entsprechenden Studiengänge bei Bedarf noch einmal separat an Hochschulstart.

  2. www.tum.de › studium › bewerbungMedizin - TUM

    Medizin (klinischer Abschnitt) Nur der klinische Abschnitt kann an der TUM studiert werden. Das Medizinstudium im 1. Studienabschnitt (vorklinischer Abschnitt) erfolgt an der LMU. Es ist nicht möglich, das Studium an der TUM zu beginnen. Interessenten aus Deutschland und der EU/EWR müssen sich über die Stiftung für Hochschulzulassung ...

  3. In einem Losverfahren werden im Bereich Zahnmedizin Studienplätze ausgelost. Das Losverfahren wird teilweise auch Nachrückverfahren oder Clearingverfahren genannt. Die Auslosung der Studienplätze ist unabhängig vom Notenspiegel und zufällig. Universität vergeben mithilfe eines Losverfahren die zuletzt verbliebenen Studienplätze.

  4. Was ist das Losverfahren? Spätestens am Ende der vierten Woche nach Vorlesungsbeginn werden keine weiteren Nachrückverfahren mehr durchgeführt. Die dann noch freien Studienplätze werden per Losverfahren vergeben. Informationen zur Teilnahme und Antragstellung finden Sie auf der LMU-Webseite.

  5. 1. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 6 Satz 11 Verordnung über die Hochschulzulassung an den staat-lichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV) vom 10. Februar 2020 (GVBl S. 87) i. d. j. g. F. führt die Hochschule ein Losverfahren durch, wenn das Verfahren des koordinierten Nachrückens (letzter Verfahrensabschnitt ...

  6. In freien Studiengängen steht allen Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig. Für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Zulassungsbedingungen.

  7. Zuständigkeiten. Auf dieser Seite möchten wir Sie hinsichtlich unser Zuständigkeiten informieren: Unsere Aufgabe ist es, Sie als Studierende im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Faches zu begleiten. Wir beraten Sie in allen Prüfungsangelegenheiten, d.h. Sie können uns alle Fragen, die die Prüfungs- und Studienordnung betrifft ...

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