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  1. Die Bestätigung des Mindestlohns ist ein schriftliches Dokument, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern geben, um zu bestätigen, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. Dieses Dokument dient als Nachweis für beide Parteien und kann im Falle von Lohnstreitigkeiten oder Inspektionen von den Behörden angefordert werden. 2.

  2. 11. Aug. 2014 · MiLoG - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. MiLoG. Ausfertigungsdatum: 11.08.2014. Vollzitat: "Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172) geändert worden ist".

  3. Neben den Mindestlöhnen können weitere Entlohnungsbestandteile und andere Arbeitsbedingungen aufgrund von Tarifverträgen zu beachten sein. Informationen hierzu finden sich in der Übersicht über Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen, in der Übersicht der über die Mindestentgeltsätze hinausgehende Entlohnungsbestandteile sowie in den betreffenden Tarifverträgen.

  4. Im Gerüstbauer-Handwerk gilt ein tarifvertraglich vereinbarter Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer. 1. Oktober 2022 - 30. September 2023 - 12,85 Euro je geleisteter Arbeitsstunde 1. Oktober 2023 - 30. September 2024 - 13,60 Euro je geleisteter Arbeitsstunde 1. Oktober 2024 - 30. September 2025 - 13,95 Euro je geleisteter Arbeitsstunde

  5. Verhältnis der Branchenmindestlöhne nach dem AEntG und dem AÜG zum allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG. Unter bestimmten Voraussetzungen gehen die Regelungen des AEntG und des AÜG denen des MiLoG vor.

  6. 2. Nov. 2020 · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg empfiehlt die Anwendung der bereitgestellten Mustererklärungen. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Mustererklärungen gegebenenfalls geändert werden. Wir bitten daher jeweils um die Verwendung der aktuellsten Fassungen.

  7. Haftung des Auftraggebers. Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Durch die Mindestlohnkommission erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Mindestlohnhöhe. Zuletzt galt ab 1. Oktober 2022 ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Zum 1.