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  1. 1. Dez. 2014 · Verfassungsrechtlich garantierte, rechtsstaatliche Grundsätze 1 werden in einer den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllenden Weise schlicht ignoriert. Freilich wird sich später als Zeuge niemand mehr daran erinnern. Dass nicht einmal die BGH-Richter des 1. Strafsenats an dem Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 8. August 2006 Anstoß ...

  2. 13. Juni 2013 · Was den Fall Mollath anbelangt: Hier muss dringend eine Prüfung stattfinden, die rechtstaatlichen Grundsätzen genügt. Wenn die eine bayerische Justizbehörde die andere prüft, muss man ...

  3. 9. Dez. 2015 · Die Ausführlichkeit der Begründung und deren sofortige Veröffentlichung stehen im erstaunlichen Kontrast zur erstmaligen Revision des BGH im Fall Mollath, bei der ein außerordentlich fehlerhaftes und problematisches Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom selben Senat einfach ohne nähere Begründung zur Rechtskraft „durchgewunken“ wurde ...

  4. 24. Juli 2013 · Bei einem Wiederaufnahmeverfahren stünden sich die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Einzelfallgerechtigkeit gegenüber, führte das Landgericht Regensburg in einem 115 Seiten umfassenden ...

  5. 14. Aug. 2014 · Wie auch immer man das Urteil einschätzen mag: Es wird der Schlusspunkt der Mollath-Affäre sein. Denn das, worauf es Mollath eigentlich ankam, die Schwarzgeld-Schiebereien, die lokalen Kumpaneien zwischen Bankern, Richtern und Honoratioren zu seinem Nachteil waren ja nicht Gegenstand des Verfahrens und werden auch nicht mehr vor Gericht verhandelt werden. Es ist ja alles verjährt.

  6. 14. Okt. 2015 · Sie kann nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sie sich deshalb besonders nachteilig für ihn ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 23.08.2018 - 3 StR 149/18; Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 154/16; Beschluss vom 14.10.2015 - 1 StR 56/15).

  7. Das ist also die Ausgangssituation : Wer hat gelogen, Herr Mollath oder seine Frau. Das Gericht "begründet" nunmehr seine Entscheidung sich auf die Seite der Frau zu schlagen ( obwohl dieser im Gegensatz zu Herrn Mollath rechtswidrige Handlungen und Lügen vorzuwerfen sind, die bewiesen sind) mit Gründen, die ebenfalls einer Aussage-Aussage-Situation entsprechen.