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  1. Versetzungsantrag. Antragstellungen für Versetzungsanträge sind ausschließlich online möglich. Externer Link: Landesinterne Versetzung (LIV) Externer Link: Länderübergreifendes Lehreraustauschverfahren (LTV) Stellenwirksame Änderungswünsche (STEWI) Stellenwirksame Änderungswünsche sind ebenfalls ausschließlich online möglich.

  2. Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen; Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (GHWRGS) beim Regierungspräsidium Tübingen; Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit (Schule)

  3. Regierungspräsidium Stuttgart - Durchwahl:0711 904-17352. (Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Do 9.00 - 11.00 Uhr sowie Do 14.00 - 15.00 Uhr) vorbereitungsdienst-gwhrs@rps.bwl.de. Bei bereits erfolgter Online-Bewerbung nutzen Sie bitte die Möglichkeit, direkt über das Online-Portal eine Nachricht zu verschicken. Fernsprechzentrale: 0711 904-0.

  4. Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen; Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (GHWRGS) beim Regierungspräsidium Tübingen; Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit (Schule)

  5. Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen; Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (GHWRGS) beim Regierungspräsidium Tübingen; Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit (Schule)

  6. Regierungspräsidium Stuttgart - Durchwahl: 0711 904-17356. (Telefonische Erreichbarkeit: Di und Do 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr) LehrereinstellungBS@rps.bwl.de. Bei bereits erfolgter Online-Bewerbung nutzen Sie bitte die Möglichkeit, direkt über das Online-Portal eine Nachricht an uns zu schicken. Fernsprechzentrale: 0711 904-0.

  7. Kontakt. Regierungspräsidium Stuttgart Regierungspräsidium Karlsruhe Regierungspräsidium Freiburg Regierungspräsidium Tübingen. Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, über die Beschäftigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unverzüglich Mitteilung an das zuständige Regierungspräsidium zu machen. Die Fachgruppen ...