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  1. Das Studium an der TUM ist gebührenfrei. für Studierende aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder gleichgestellten Staaten sowie aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.

  2. Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) werden an allen Hochschulen Baden-Württembergs Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.

  3. Seit dem Wintersemester 2017/18 haben Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, auf der Grundlage des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester zu leisten. Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben.

  4. Falls Sie ein Zweitstudium aufnehmen, müssen Sie die Studiengebühr für internationale Studierende bezahlen (1.500 Euro). Die Studiengebühr für das Zweitstudium (650 Euro) wird nur dann fällig, wenn Sie von der Studiengebühr für internationale Studierende befreit sind.

  5. Überblick über die Anforderungen an das Studentenvisum und die Aufenthaltsgenehmigung für internationale Studierende an der TUM; Verständnis des Antragsverfahrens und der erforderlichen Unterlagen; Tipps und Empfehlungen für eine erfolgreiche Bewerbung um ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung

  6. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte Bildungsinländer*innen (z. B. Nicht-EU-Bürger*innen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion.

  7. Für Internationale Studierende: Studiengebühr 1.500 EUR. Für ein Zweitstudium: Studiengebühr 650 EUR. Informationen über den Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag finden Sie hier.