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  1. Preußenkonkordat. Das Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Als Konkordat gehört der Vertrag außerdem zur Materie des Völkerrechts. In den deutschen Ländern gelten die Bestimmungen des Preußenkonkordats bis heute weitgehend fort ...

  2. Der Freistaat Anhalt, ab 1934 Land Anhalt, bestand von 1918 bis 1945 als Land des Deutschen Reiches. Es war in der Weimarer Republik Nachfolger des Herzogtums Anhalt im Deutschen Kaiserreich . 1945 wurde das Land Anhalt mit Teilen Braunschweigs und Thüringens der preußischen Provinz Sachsen angeschlossen, ab 1947 bildete diese das neue Land Sachsen-Anhalt .

  3. Karte. Der Freistaat Lippe trat als parlamentarische Demokratie 1918 an die Stelle des Fürstentums Lippe. Es war in der Zeit der Weimarer Republik ein Land des Deutschen Reichs und wurde 1933 vom NS-Regime gleichgeschaltet. Der Freistaat Lippe wurde 1945 zum Land Lippe, das wiederum 1947 im Land Nordrhein-Westfalen aufging.

  4. Die Provinziallandtage im Freistaat Preußen (Berlin: Stadtverordnetenversammlung; Posen-Westpreußen und Hohenzollern: Kommunallandtag) waren die Parlamente der Provinzen. Rechtsgrundlage waren die Regelungen des Abschnitts VIII der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920. Sie wurden auf vier Jahre gewählt.

  5. Liste der preußischen Ministerpräsidenten. Dies ist die Liste der Preußischen Ministerpräsidenten seit der Märzrevolution 1848 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945. Hinzu kommen die leitenden Minister in der Zeit von 1702 bis 1848. Seit Gründung des Norddeutschen Bundes war es üblich, auch im Kaiserreich, dass ein neu ernannter ...

  6. Einträge in der Kategorie „Liste (Mitglieder des Landtages des Freistaats Preußen)“ Folgende 6 Einträge sind in dieser Kategorie, von 6 insgesamt. Mitglieder der verfassunggebenden preußischen Landesversammlung

  7. de.wikipedia.org › wiki › WaldeckWaldeckWikipedia

    Erst 1926 kündigte der Freistaat Preußen den Akzessionsvertrag. Am 9. April 1927 wurde das Finanzausgleichsgesetz geändert. Für Waldeck bedeutete das eine Verminderung der Reichssteuerzuweisungen um fast 600.000 Reichsmark. Ohne unzumutbare Steuererhöhungen war der Freistaat Waldeck finanziell nicht mehr lebensfähig. Er wurde daher am 1.