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  1. AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 01/2013 vom 09.01.2013, S. 21 Änderungen beschlossen in der 188. Sitzung des Senats am 27.11.2019, nach Stellungnahme der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) in der 151. Sitzung am 17.07.2019 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 08/2019 vom 19.12.2019, S. 1290

  2. Zwei-Fächer-Bachelor: Kernfach Soziologie oder Politikwissenschaft. Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (2-Fächer Bachelor KF Soziologie/ Politikwiss.) LN-Vordruck fachbezogenen Schlüsselkompetenzen "4 Schritte+". LN-Vordruck fachbezogene Schlüsselkompetenzen (Kernfach Politikwiss.

  3. Anmeldung Wohnsitz in Osnabrück / Beantragung des Aufenthaltstitels sowie erforderliche Dokumente. Bringen Sie bitte generell folgende Unterlagen zu dem Termin mit und beachten die nachfolgenden Hinweise für Einreise und Umzug: Anmeldeformular (Anmeldeformular How-To) Passkopie (Personalseite, falls vorhanden: Visum + Einreisestempel)

  4. Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit . Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurücktreten, diese nach Beginn abbrechen, versäumen oder aber einen Abgabetermin nicht einhalten können, haben dies nach der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück unverzüglich mittels dieses ...

  5. 49074 Osnabrück Raum 19/E 17 (A-D) und E 07. Tel.: +49 541 969 7777 (Info-Line) Fax: +49 541 969 4850 studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de. Öffnungszeiten: Eine Beratung findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9-16 Uhr Freitag 9-14 Uhr

  6. Bachelorstudierende, die sich für den Studiengang Master of Education an der Universität Osnabrück bewerben, benötigen keinen vorläufigen Notenspiegel mehr. Es reicht aus, wenn Sie Ihrer Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht (pdf), aus der Ihre bislang erbrachten Leistungen und Leistungspunkte hervorgehen, beifügen. Diese Übersicht muss nicht behördlich beglaubigt sein.

  7. Wenn Sie die Universität verlassen wollen, können Sie beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dort wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die Sie beispielsweise bei der Einschreibung an einer anderen Hochschule vorlegen müssen. Alternativ können Sie auch auf die Rückmeldung verzichten.