Yahoo Suche Web Suche

  1. jobninja.com wurde im letzten Monat von mehr als 10.000 Nutzern besucht

    Jobangebote in Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung - Aktuelle Jobangebote aus Deiner Region. Bei uns findest Du aktuelle Jobangebote in Deiner Umgebung.

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Leistungsbeschreibung. Personen, die eine Wohnung beziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt für alle in Osnabrück lebenden Personen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren ...

  2. Osnabrück ( [ˌʔɔsnaˈbʁʏk], westfälisch Ossenbrügge (osnabrückische Mundart: [ ɔsnbrʏɣə ]), lateinisch Osnabruga) ist eine Großstadt in Niedersachsen und Sitz des Landkreises Osnabrück. Die kreisfreie Stadt ist ein Oberzentrum Niedersachsens und Mittelpunkt des Osnabrücker Landes. [3]

  3. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  4. Im neuen Portal "Osnabrück – Erleben" der Marketing Osnabrück GmbH entdecken Sie die lebendige und urbane Vielfalt unserer Stadt. Alle Informationen rund um Tourismus, Freizeit, Kultur und Veranstaltungen in Osnabrück finden Sie auf den Seiten unter www.osnabrueck-erleben.de. mehr.

  5. Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE (Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden). Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen ...

  6. Sie können einen Termin unter der Telefonnummer: 0541/323-4650 reservieren. Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr. Mittwoch: 14:00 bis 15:00 Uhr. Diese Einrichtung gehört zu Bürgeramt und Ausländerbehörde.

  7. Wohnungsgeberbestätigung. Wohnungsgeberbestätigung. nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über den Wohnungseinzugam. Anschrift der Wohnung: PLZ und Ort | Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz | ggf. Wohnungsnummer oder Lagebeschreibung der Wohnung im Mehrfamilienhaus. Familiennamen, Vorname und Geb.-Datum der einziehenden bzw.