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  1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt einen auf Dauer angelegter Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks dar (§§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Die Gesellschafter sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge durch Einbringung ...

  2. 3. Mai 2023 · Dabei ist häufig unklar wie sie gegründet wird und welche Folgen das hat. Die GbR ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist die Gesellschaftsform, die im BGB als „Urforme ...

  3. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform, die Ihnen eine unkomplizierte Gründung ermöglicht. Möchten Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, ist die GbR eine einfache und kostengünstige Wahl. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften.

  4. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform aller Personengesellschaften. Sie kann sowohl zum gemeinsamen Auftreten im Rechtsverkehr gegründet werden (als rechtsfähige Außen-GbR), aber auch nur zur Regelung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter untereinander genutzt werden (als nicht rechtsfähige Innen-GbR).

  5. Eines der größten Risiken der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, dass ihr als Gesellschafter neben dem Betriebsvermögen mit eurem Privatvermögen haftet. Für Fehler, die etwa ein Co-Gesellschafter macht, müsst ihr anderen Gesellschafter gegebenenfalls in vollem Umfang mit haften. Auch erhöht sich das Haftungsrisiko, wenn das Geschäftsvolumen eurer GbR zu groß wird oder die ...

  6. 26. März 2024 · In das Firmenbuch kann die Gesellschaft nicht eingetragen werden. Firma. Der Gesellschaftsname ist keine Firma, da er nicht im Firmenbuch eingetragen ist. Dennoch kann die Gesellschaft einen Namen wählen, der auf das Bestehen einer GesbR hinzudeuten hat, wie beispielsweise "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "GesbR".

  7. 12. Dez. 2023 · Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform aller Personengesellschaften. Sie kann sowohl zum gemeinsamen Auftreten im Rechtsverkehr gegründet werden (als rechtsfähige Außen-GbR), aber auch nur zur Regelung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter untereinander genutzt werden (als nicht rechtsfähige Innen-GbR).