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  1. 27. Feb. 2024 · Höhere Gewalt kann zu diesem Anspruch führen. Lässt sich ein Ereignis der Kategorie „höhere Gewalt“ gemäß Reiserecht hinzuordnen, können die betroffenen Urlauber oder auch der Veranstalter die Reise gemäß § 651j Abs. 1 BGB kündigen. Die Reisenden erhalten in diesem Fall den Reisepreis zurück, ohne dass dabei Stornogebühren ...

  2. www.bft.de › aktuelles › rechtstippsHöhere Gewalt :: BFT

    Höhere Gewalt wird in der Rechtsprechung und Literatur definiert als ein „von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis". Zuletzt hat dies der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16.05.2017 (Az. X ZR 142/15) entsprechend ...

  3. Definition für Höhere Gewalt. Wichtig zu wissen ist, dass es keine allgemeingültige Definition des Begriffs gibt. Besonders häufig findet er Verwendung im Haftungsrecht. Meist dient die Definition der höheren Gewalt in einem Vertrag dem Ausschluss der Haftung in bestimmten Fällen, für die zum Beispiel eine Versicherung nicht zahlen möchte.

  4. 1. Apr. 2020 · Ist Coronahöhere Gewalt“? 01.04.2020. 3 Minuten Lesezeit. (4) Im nationalen und internationalen Vertragsrecht gilt die Klausel zu „höherer Gewalt“ oftmals als Notausgang für eine ...

  5. "Höhere Gewalt" als Störquelle in Vertragsverhältnissen: Höhere Gewalt: Fazit und Ausblick Bild: Corbis Die aktuellen Ereignisse machen es sinnvoll, besonders in Verträgen, die längere Zeitspannen umfassen, spezielle Klauseln über höhere Gewalt/Force Majeure aufzunehmen und diese regelmäßig zu überprüfen und ggfs. anzupassen.

  6. 25. März 2020 · Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.05.2017 (Aktenzeichen X ZR 142/15) ist höhere Gewalt ein von außen kommendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende ...

  7. International gibt es keinen einheitlichen Begriff der „höheren Gewalt“ und deren Rechtsfolgen. Der Begriff „höhere Gewalt“ wird im deutschen Recht nicht definiert. Der Bundesgerichtshof versteht darunter ein „von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu ...