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  1. Johann Friedrich war der einzige Sohn des Fürsten Friedrich Anton von Schwarzburg-Rudolstadt und dessen erster Gemahlin Sophie Wilhelmine, geborene Prinzessin von Sachsen-Coburg-Saalfeld. Der Prinz wurde ab dem vierten Lebensjahr von Privatlehrern erzogen. Mit neun Jahren erhielt er ein kurfürstlich-sächsisches Offizierspatent verliehen.

  2. Johann Friedrich der Großmüthige, Kurfürst von Sachsen, des vorigen Sohn, geb. am 30. Juni 1503 zu Torgau, war schon als Kurprinz im Auftrage seines Vaters vielfach bei den Verhandlungen der Evangelischen thätig und bewies auch als Kurfürst, seit 16. August 1532, den gleichen Eifer für die Reformation, wie jener. Von der göttlichen Wahrheit der lutherischen Lehre in tiefster Seele ...

  3. Friedrich I. (Meißen) Grabplatte von Landgraf Friedrich dem Freidigen (Pfarrkirche St. Georgen in Eisenach (Thüringen), 14. Jahrhundert) Friedrich der Freidige (* 1257 auf der Wartburg in Eisenach; † 16. November 1323 ebenda), auch „Friedrich der Gebissene“ oder „Friedrich mit der gebissenen Wange“ genannt, [1] war Markgraf von ...

  4. Johann Friedrichs Bruder August Maximilian starb noch ledig 1718 oder 1719. Auch der zweite Bruder Johann Albrecht verstarb in jungen Jahren 1723 und hinterließ nur ein Töchterlein. Dadurch fielen deren Güter auf Johann Friedrich zurück. Dieser hatte jedoch auch von 1723 bis 1725 den frühen Tod von zwei Kindern zu beklagen.

  5. Friedrich I. von Brandenburg (* um 1371 in Nürnberg; † 20. September 1440 auf der Cadolzburg, Fürstentum Ansbach) war von 1415 bis 1440 Markgraf von Brandenburg sowie Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches. Er war der erste Inhaber dieser Titel aus dem Haus Hohenzollern.

  6. Sibylle war die älteste Tochter von Herzog Johann III. von Jülich-Kleve-Berg (aus dem Haus der Grafen von Mark) und Maria (1491–1543), der Erbtochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Berg. Ihre jüngere Schwester war Anna von Kleve, die über kurze Dauer englische Königin geworden war.

  7. Die Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen erfolgten auf der Grundlage eines Resignationsvertrags (Verzichtserklärung) von 1557. Die jüngeren Brüder hatten gegenüber Herzog Johann Friedrich II. dem Mittleren von Sachsen auf die Mitregentschaft im Herzogtum Sachsen , dem sächsisch-ernestinischen Gesamthaus, verzichtet.