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  1. Jüngster Sohn Kaiser Friedrichs I. Barbarossa, Bruder Kaiser Heinrichs IV.; erhielt 1196 das Herzogtum Schwaben. 1204 besiegte er den welfischen Gegenkönig Otto IV., den auch Papst Innozenz III. unterstützte. Kurz vor dem Friedensschluss mit dem Papst wurde er von dem bayerischen Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach ermordet.

  2. ANDREAS BIHRER, Historiker als Attentäter. Zeitgenössische Wahrnehmung, narrative Ausgestaltung und diskursive Instrumentalisierung der Ermordung König Philipps von Schwaben. WERNER MALECZEK, Papst Innocenz III. und die Ermordung Philipps von Schwaben. Überlegungen zum Verfahren gegen den Königsmörder und seine mutmaßlichen Helfer.

  3. PHILIPP VON SCHWABEN-----* (II/III 1177), + ermordet durch Otto von Wittelsbach Bamberg 21. VI 1208. Begraben: Speyer Dom. 1189/90 Propst von St. Marien zu Aachen 1190/93 Elekt von Würzburg 1195 HERZOG (DUX) VON TUSCIEN 1196 HERZOG VON SCHWABEN Ichterhau ...

  4. Philipp von Schwaben. König, * 1177, † (ermordet) 21.6.1208 Bamberg, ⚰ Bamberg, Dom, seit 1213 Speyer, Kaisergruft im Dom.

  5. Ein abschließendes Kapitel wendet sich, wie in dieser Reihe üblich, der Person und Persönlichkeit Philipps von Schwaben zu. Die wenigen Belege dazu werden zusammengetragen und ausgebreitet. Ein wirklich plastisches Bild Philipps ergibt sich dadurch nicht, was aber keinen Vorwurf an den Autor darstellt, sondern der Quellenlage geschuldet ist.

  6. Dem Autor folgen. Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Macht. Gebundene Ausgabe – 1. Mai 2003. Als 1197 Kaiser Heinrich VI. plötzlich verstarb, brachen nicht nur in Italien Aufstände gegen die staufische Herrschaft aus, auch in 'Deutschland' drohte die antistaufische Opposition dem staufischen Haus die Krone zu entreißen.

  7. Dynastische Politik unter Philipp von Schwaben. Politik dynastisch zu gestalten, ist ein typisches Merkmal vormoderner Gesellschaften. Dynastische Politik ist weder ein Spezifikum des Mittelalters noch Europas, sondern ein Phänomen, das sympto-matisch ist für Gemeinwesen, in denen Staatlichkeit in starkem Maße an Personen haftet und Herr-.