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  1. 1. Okt. 2020 · InsO ins Rechtskataster übernehmen! § 295 InsO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2020 geltenden Fassung. § 295 InsO n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2020 geltenden Fassung. durch Artikel 2 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328. ← frühere Fassung von § 295. nächste Fassung von § 295 →.

  2. 22. Dez. 2020 · Änderung. § 270 InsO. vom 01.01.2021. Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 270 InsO, alle Änderungen durch Artikel 5 SanInsFoG am 1. Januar 2021 und Änderungshistorie der InsO. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text.

  3. Das ist neu. § 133 Abs. 2 InsO: „Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, beträgt der Zeitraum nach Abs. 1 Satz 1 vier Jahre.“. Die Verkürzung gilt sowohl für kongruente (§ 130 InsO) wie auch für inkongruente (§ 131 InsO) Deckungshandlungen. Hinsichtlich sonstiger ...

  4. 23. Juli 2018 · Nach § 300 Abs. 3 Satz 2 InsO steht die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat. Die dazu erforderliche Anhörung zum Schuldnerantrag kann nach herrschender Meinung auch in der Weise erfolgen, dass in einem online zu ...

  5. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren. § 13 I (Eröffnungsantrag) (zu § 287 I 1) Recht der Schuldverhältnisse. Übertragung einer Forderung. § 399 (Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung) (zu § 287 III) Insolvenzordnung § 287 - (1) 1 Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus ...

  6. § 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung (1) 1 Das Insolvenzgericht entscheidet nach dem regulären Ablauf der Abtretungsfrist über die Erteilung der Restschuldbefreiung. 2 Der Beschluss ergeht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners.

  7. 2. Das eigene und durchlaufene Insolvenzverfahren als Voraussetzung für die Restschuldbefreiung. Das Insolvenzgericht hat nach der Reform der InsO durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu befinden (§ 287 ...