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  1. 12. Mai 2022 · Kostendeckelung Berechnungsbeispiel: einkommensteuerliche 1-%-Regelung bei Unternehmer. Der Unternehmer nutzt seinen Firmen-Pkw auch für private Fahrten. Er führt kein Fahrtenbuch und ermittelt die private Nutzung nach der 1-%-Regelung. Der Bruttolistenpreis seines Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 32.500 EUR betragen. Der ...

  2. Regel 99. Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung. (1) Die Beschwerdeschrift muss enthalten: a) den Namen und die Anschrift des Beschwerdeführers nach Maßgabe der Regel 41 Absatz 2 c); b) die Angabe der angefochtenen Entscheidung und. c) einen Antrag, in dem der Beschwerdegegenstand festgelegt wird.

  3. Bei einem Pkw mit einem Listenpreis von 50.000 € beträgt der Anteil für Privatfahrten jährlich. 1 % von 50.000 € x 12 Monate = 6.000 €. Bei einer angenommenen Entfernung von 15 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich bei. 0,03 % von 50.000 € x 15 km x 12 Monate = 2.700 €.

  4. 31. März 2022 · Privatfahrten Lohnabrechnung – Was bedeutet die 1-%-Regelung. Der Einfachheit halber versteuert ein Mitarbeiter für seine Privatfahrten jeden Monat 1% des Brutto-Listenneupreises des Dienstwagens über seine Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür fußt auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) und ist in § 6 Absatz 1 ...

  5. www.einprozent.deEin Prozent

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  6. Im Jahr 2022 weist die Betreuungsquote mit 99,1 Prozent einen leichten Anstieg auf. Die Besuchsquote ist zwischen 2008 bis 2022 in fast allen Bundesländern angestiegen. Die unterschiedlichen Besuchsquoten liegen zwischen 97,6 Prozent in der Steiermark und 100,3 Prozent in Niederösterreich.

  7. 4 Ohne Rücksicht auf die Regelung in § 99 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 BewG ist ein Grundstück, das den in § 97 Abs. 1 BewG bezeichneten Körperschaften usw. gehört, stets ein Betriebsgrundstück (§ 99 Abs. 2 Satz 4 BewG); hierbei ist es gleichgültig, ob das Grundstück dem Betrieb der Körperschaft usw. dient oder nicht. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Körperschaft usw. nur ...