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9. Wien, bundesunmittelbare Stadt [Bundeshauptstadt] - Wien, Land: landesunmittelbare Städte/Verwaltungsbezirke [Städte mit eigenem Statut/politische Bezirke] im Bundesstaat Österreich [Stand 12. 3. 1938] Städte im Bundesstaat Österreich [Stand 12. 3. 1938] Karten: Literatur
In einer Stadt mit eigenem Statut hat die Stadt als Gebietskörperschaft gemäß Art. 116 B-VG neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. Die Bezirke sind – anders als zum Beispiel in Deutschland – keine Gebietskörperschaften, sondern lediglich Verwaltungssprengel. Die Bezirksverwaltungsbehörden ...
Daten & Fakten. Luftbild von Klagenfurt. Mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Größte Stadt Kärntens, sechstgrößte Österreichs. Statutarstadt - Stadt mit eigenem Statut, mit einem von der Landesregierung Kärnten erlassenen Stadtrecht, ähnlich einer Verfassung. Die Stadt ist gleichzeitig auch Bezirkshauptmannschaft.
in einer Stadt mit eigenem Statut, der Magistrat. Immer wieder wird der Bürgermeister fälschlicherweise als Bezirksverwaltungsbehörde in Städten mit eigenem Statut genannt. Dieser landläufige Irrtum begründet sich in der Doppelstellung des Magistrates, der einserseits hinsichtlich der Gemeindeagenden als Gemeindeamt fungiert und damit als bloßer Hilfsapparat zu den eigentlichen ...
In Österreich gibt es derzeit [Stand: 2020] 15 Statutarstädte. Dazu zählen alle Landeshauptstädte, ausgenommen Bregenz, sowie die Städte Krems, Rust, Steyr, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels und Wiener Neustadt. Wien ist nicht nur Gemeinde, sondern zugleich auch Stadt mit eigenem Statut und Bundesland.