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  1. Wann gilt Ihre Arbeitszeit als Nachtarbeit? Steht Ihnen immer ein Nachtschichtzuschlag zu? Bis zu welcher Höhe ist der Nachtzuschlag steuerfrei? Jetzt informieren!

  2. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung für Beschäftigte getroffen, die in Schichtarbeit und Nachtarbeit arbeiten: Die Zuschläge für Nachtarbeit im Mehrschichtsystem dürfen nicht niedriger sein als die Zuschläge für sonstige Nachtarbeit. NGG-Mitglieder können sich kostenlos in den Büros der NGG vor Ort beraten ...

  3. Wer dauerhaft zwischen 23 und sechs Uhr arbeitet, dem steht für diesen Zeitraum ein Zuschlag von regelmäßig 30 % zu. Und zwar auch dann, wenn keine tarifliche Regelung besteht. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht jetzt klar. Dauerhafte Nachtarbeit muss grundsätzlich mit Zuschlag von 30 % vergütet werden. Der Anspruch auf ...

  4. 24. Feb. 2023 · Der Tarif­ver­trag regelt, dass der Zuschlag für regel­mä­ßige Nacht­ar­beit 20 Prozent und für unre­gel­mä­ßige Nacht­ar­beit 50 Prozent der Stun­den­ver­gü­tung beträgt. Die Mit­ar­bei­terin erhält danach einen Zuschlag von 20 Prozent für die Nacht­ar­beit, die sie in einem Schicht­mo­dell leistet. Sie klagte ...

  5. Begriff. Mit einem Zuschlag zum Grund­lohn will der Arbeit­geber die Leis­tungs­er­brin­gung eines Arbeit­neh­mers hono­rieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehr­heit der Beschäf­tigten arbeits­frei hat, oder über die betrieb­liche Arbeits­zeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regel­fall gezahlt für Sonn- und Fei ...

  6. Gefahren- und Erschwerniszuschläge sind unter anderen für Hitze, Wasser, Säure, Staub, Schacht- und Tunnel-, Druckluft- und Taucher- sowie Stacheldrahtarbeiten unpfändbar. Nun sind also auch Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit eindeutig davon umfasst. Ein Zuschlag ist dabei der Teil der Vergütung, der den Grundlohn übersteigt.

  7. 4. Okt. 2023 · Dies gilt grundsätzlich bei einer Höhe von 25 Prozent. Bekommst du einen Zuschlag für Arbeit zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens, ist dieser sogar bis zu einer Höhe von 40 Prozent steuerfrei – vorausgesetzt, deine Tätigkeit begann bereits vor Mitternacht. Die Höhe des Nachtzuschlags ist gesetzlich nicht festgelegt.