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  1. Standarte des Präsidenten der DDR. Das Original der Standarte war aus Blech, hatte eine Größe von 18 × 25,5 cm und wurde am 18. November 1949 angenommen. 1950–1951. Standarte des Präsidenten der DDR. Zeitgenössische Fotos zeigen, dass die Standarte aus Textilien gefertigt war und gegenüber dem Vorgängermodell etwas verkürzt wurde.

  2. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7. Oktober 1949 bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 bestand. Die DDR ging aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hervor, die infolge der Besetzung und Teilung Deutschlands nach 1945 zustande gekommen war ...

  3. Dabei wurde durch Aufwertung des Begriffs Demokratie die Etikettierung sehr unterschiedlicher politischer Systeme als demokratisch vor allem nach Ende des Zweiten Weltkriegs üblich, so zum Beispiel – wie im Fall der Deutschen Demokratischen Republik – bei den Volksrepubliken unter dem Einfluss der Sowjetunion.

  4. Der Ministerrat der DDR war ab November 1950 die Regierung der DDR. Er war laut Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik das höchste exekutive Organ des Staates und wurde ausschließlich von der SED und den mit ihr im „ Demokratischen Block “ vereinten Parteien gebildet. 1950 bestand er aus 18 Mitgliedern, 1989 gehörten ihm 39 Mitglieder an.

  5. Die Farben der Deutschen Demokratischen Republik sind Schwarz-Rot-Gold. Die Hauptstadt der Republik ist Berlin. Artikel 3. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Demokratischen Republik.

  6. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, 9. April 1968 Ergänzung und Änderung, 7. Oktober 1974; Verfassung von Berlin (Ost), 25. Juli 1990; Verfassung des Freistaates Sachsen, 27. Mai 1992; Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 16. Juli 1992; Verfassung des Landes Brandenburg, 21. August 1992; Niedersächsische Verfassung, 1. Juni 1993

  7. 20. Dez. 2004 · vom 26. März 1968. § 1. (1) Über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik findet am 6. April 1968 ein Volksentscheid statt. (2) Dem Volksentscheid unterliegt der Entwurf, der nach den Ergebnissen der Volksaussprache überarbeitet und von der Volkskammer am 26. März 1968 bestätigt wurde.