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  1. 4. Mai 2021 · Änderung § 1904 BGB vom 01.01.2023. Änderung. § 1904 BGB. vom 01.01.2023. Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1904 BGB, alle Änderungen durch Artikel 1 VBRRefG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des BGB. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text.

  2. 6. Feb. 2024 · Geschäftsunfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die §§ 104 ff. BGB definieren die Geschäftsunfähigkeit als einen zentralen Aspekt des deutschen Vertragsrechts. Sie ist die grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an Rechtsgeschäften und somit ein Pfeiler, auf dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit unseres Rechtsverkehrs aufbaut.

  3. 24. März 2019 · Wir wollen uns im heutigen Video mit dem Aufbau des BGB beschäftigen, damit Ihr euch im Gesetz immer schnell zurecht findet und die Systematik des BGB verste...

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  4. 7. Nov. 2022 · § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung; Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 1: Kauf, Tausch. Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag § 434 Sachmangel § 435 Rechtsmangel § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken

  5. I. Wirkung der §§ 107, 108. Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages (nicht sein Zustandekommen!) nach § 108 Abs. 1 (ggf. i.V.m. § 1903 Abs. 1 S. 2) von der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters ab.

  6. 7. die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, durchgeführt wird. § 1846 ist nur anwendbar, wenn der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert ist.

  7. BGB. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Buch 4 Familienrecht (§§ 1297 - 1921) Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) Titel 1 Vormundschaft (§§ 1773 - 1808) Titel 2 Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809 - 1813) Titel 3 Rechtliche Betreuung (§§ 1814 - 1881)